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Zur Heilpraktikerausbildung selbst müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Die Frage der Vorqualifikation muß jeder Schüler sich selbst beantworten. Der Zeitaufwand ist abhängig von der fachlichen Vorbildung. SchülerInnen ohne medizinische Vorkenntnisse haben einen höheren Lernaufwand. Für die Heilpraktikerprüfung bzw. den Antrag zur Prüfung gelten die Bestimmungen der "Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz". Hiernach wird eine Prüfungszulassung nur erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: |
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